Der Nacktbild-Prozess der Oberbürgermeisterin Helma Orosz

Im Streit des Nacktbild-Skandals haben am Donnerstag die CDU-Politikerin Helma Orosz und die Künstlerin Erika Lust keine Einigung erzielt. Ihnen gelang es nicht, einem Vergleich zuzustimmen.

In dem Streit ging es darum, dass ein Gemälde mit dem Titel „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ veröffentlicht wurde, auf welchem die Rathauschefin lediglich mit Strapse und Amtskette entblößt abgebildet war. Das Bild solle eine Reaktion auf den Verlust des Weltkulturerbetitels in Bezug auf den Bau der Waldschlösschen-Brücke durch das Dresdner Elbtal darstellen, wofür sich die Politikerin bis zuletzt stark gemacht hat. In erster Instanz wurde die Veröffentlichung des Bildes der Künstlerin untersagt. Das Oberlandesgericht Dresden begründete dies mit der erheblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Die Kunstfreiheit hätte in diesem Fall zurückzutreten. Erika Lust hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Nun wird voraussichtlich der vierte Zivilsenat über den Streit entscheiden. Hierbei muss eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunst-, sowie Meinungsfreiheit geschaffen werden. Das Urteil wird zum 16. April erwartet.