Richterliche Genehmigung für „Natur- und Umweltschule“

Sachsen muss die „Natur- und Umweltschule“ nun doch genehmigen, wie das Verwaltungsgericht Dresden entschieden hat. Die Sächsische Bildungsagentur hatte die Gründung dieser privaten Grundschule untersagt, da sie kein besonderes pädagogisches Interesse erkennen konnte. Dagegen entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts, dass das Konzept für den „sozialen, ökonomischen und politischen Aspekte des verantwortlichen Umgangs mit Natur und Umwelt“, als Weiterführung der Pädagogik des Waldorfkindergartens glaubhaft dargelegt wurde. Im Gegensatz zum staatlichen Lehrplan sollen hier die Themen Natur, Umwelt und Nachhaltigkeit stärker vermittelt werden. Außerdem ist geplant, einen Großteil des Unterrichts an verschiedenen Orten im Freien
durchzuführen. Der sogenannte Jena-Plan ist hier als Schulkonzept vorgesehen. Dieser wurde 1927 von dem Lehrer Peter Petersen entwickelt und soll das gemeinschaftliche Zusammenarbeiten und die Mitverantwortung der Schüler fördern. Neben der „Natur- und Umweltschule“ werden ab September sieben weitere Privatschulen den Betrieb aufnehmen. Problematisch dabei ist, dass diese größtenteils religiöse Träger haben, die entgegen des im Grundgesetz verankerten Rechts auf freie Entscheidung für oder gegen eine Konfession, die Religionsausübung- und Unterrichtung als bindend betrachten.